Der Gemeinderat von Venedig hat mit dem Beschluss Nr. 39 bei der Sitzung vom 3. Juli 2019 die Wirkung der „Verordnung über die Einführung und Regelung der Gebühr für den Zugang mit einem beliebigen Beförderer zur Altstadt del Gemeinde Venedig und zu den anderen Inseln der Lagune“ bis zum 31. Dezember 2019 aufgehoben.
Die Finanzdirektion gibt bekannt, dass bis zu diesem Datum alle Verpflichtungen und Erfüllungen aufgehoben sind, die in der am 26. Februar 2019 genehmigten und in Überarbeitung befindlichen Verordnung vorgesehen sind. Demzufolge unterliegen die darin vorgesehenen Verpflichtungen und Erfüllungen Änderungen, die wahrscheinlich ab dem kommenden Oktober mitgeteilt werden.